Egal ob benutzungspflichtige Radwege oder Einbahnstraßen, die Stadt muss auf Anfrage prüfen, ob eine Aufhebung der Benutzungpflicht oder die Freigabe in Gegenrichtung für den Radverkehr ermöglicht werden kann.
Frank und Kathrin haben hierfür blanko Formulare an die Stadt erstellt, in die man nurnoch die eigene Anschrift, die betroffene Straße usw. eintragen muss.
Einfach ausfüllen, abspeichern und via Mail (Adresse in den Formularen) versenden oder ausdrucken und an die Stadt schicken!
Die Formulare im .pdf-Format:
– Öffnung einer Einbahnstraße für Fahrradverkehr
– Aufhebung einer Radwegebenutzungspflicht
– Meldung fehlende Bordsteinabsenkung für Radfahrer
Ps: Wenn man die Textflächen im .pdf online nicht füllen kann, dann Rechtsklick „speichern unter“.
Die Formulare im .doc-Format:
– Öffnung einer Einbahnstraße für Fahrradverkehr
– Aufhebung einer Radwegebenutzungspflicht
– Meldung fehlende Bordsteinabsenkung für Radfahrer
Parkt ein Kraftfahrzeug auf Geh- oder Radwegen, dann:
– Ordnungswidrigkeitenanzeige
Außerdem besteht die Möglichkeit, um zeitnahe Maßnahmen zu ergreifen die Polizei oder das Ordnungsamt zu benachrichtigen. Wenn fahrender Verkehr behindert wird, dann der Polizei über 110 melden, oder dem Ordnungsamt über 583 4000.
Schöne Sache… noch eine Formularidee: Gehwegfreigabe…
Eigentlich wollen wir auf die Straße, da Rad- und besonders Gehwege zu gefährlich sind und uns Radler nur unnötig aufhalten.